Zweck der Förderung
Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Methodisch soll die Potentialberatung Unternehmen befähigen, mittels einer beteiligungsorientierten Analyse ihrer Schwächen und Erfolgspotentiale einen Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe zu entwickeln und erste Umsetzungsschritte einzuleiten.
Gegenstand der Förderung
Eine Potentialberatung beinhaltet:
- die Analyse der Stärken und Schwächen, Risiken und Chancen sowie der Qualifizierungsbedarfe
- die Entwicklung von Handlungszielen und Festlegung von Maßnahmen
- die Einleitung erster Umsetzungsschritte
Nicht gefördert werden
- Beratungen, die allgemeine Rechts- sowie Versicherungs- und Steuerfragen und/oder die Erarbeitung von Verträgen zum Inhalt haben.
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- Beratungen, die Personalabbau anstreben
- Existenzgründungsberatung
- begleitende Beratung von neu gegründeten Unternehmen in den ersten beiden Jahren
- fachspezifische Beratung ohne Integration von Organisations- und Personalentwicklung
- die vollständige, über einleitende Maßnahmen hinausgehende Umsetzung des Handlungsplans
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung
- Beratungen im Verbund
Grundsätze
1. Beteiligung
- Beteiligung der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung: Zustimmung zur Potentialberatung und ihrem Ablauf
- Mitarbeiterbezogene Bearbeitung: Betroffene MitarbeiterInnen als "ArbeitsplatzexpertInnen" zu Beteiligten machen
2. Ganzheitliche Bearbeitung
- Das Unternehmen als Ganzes in den Blick nehmen
- Neben-, Folgewirkungen auf andere Bereiche mitbedenken (z.B. Kunden und MitarbeiterInnen, Technik und Organisation, Arbeit und Qualifikation....)
3. Entwicklung vorhandener Kompetenzen
- Methoden- und Steuerungskompetenz in den Unternehmen stärken (z.B. durch Checklisten/Moderation)
4. Transparenz und Verbindlichkeit
- Umsetzungsressourcen (z.B. Zeit, Finanzmittel, Personal, ...) definieren / bereit stellen
- hemmende und fördernde Änderungsfaktoren benennen und bewerten
Maßnahmenziele mit geeigneten Prüfverfahren koppeln - beratungsgestützte Selbstüberprüfung (im zeitlichen und finanziellen Rahmen der Potenzialberatung)
Förderbedingungen
Zuwendungsempfänger sind die Unternehmen, insbesondere KMU in NRW.
Die Förderung umfasst bei Betrieben ab einem Beschäftigten/einer Beschäftigte (Vollzeitäquivalent) 1 bis 8 Beratungstage.
Bezuschusst werden seit 1. Juli 2022 Beraterleistungen zu 40 %, höchstens jedoch 400,- EUR pro Beratungstag.
Ergebnis der Beratung
Das Ergebnis der Potentialberatung ist der betriebliche Handlungsplan. Dieser sollte folgende Elemente enthalten:
- Ziele (z.B. Produktivität und Kosten, Flexibilität und Liefertreue, Qualität und Rüstzeiten, Einführung von Teamstrukturen...)
- Maßnahmen (z.B. Kundenbefragung, Optimierung der Auftragsabwicklung, Teamschulungen ...)
- Meilensteine (z.B. Einrichtung einer Pilotgruppe; Festlegung von Verantwortlichen und Terminen...)
- Selbstüberprüfung