Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Remscheid vom 17.12.1976
Aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666 / SGV. NRW. 2023) und der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. 610), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Remscheid in seiner Sitzung am 18.12.2025 die folgende Satzung beschlossen:
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Tarifstelle 9:
9a) Persönliche Einsichtnahme durch Antragstellende
je Objekt und angefangene Stunde 75,00 €
9b) Einsichtnahme, Anfertigung und Versenden von Kopien/pdf-Dateien;
Versand von Akten für Dritte durch Mitarbeitende des Bauaktenarchivs
je Objekt und angefangene Stunde 75,00 €
9c) Kostenerstattung bei unentschuldigtem Fernbleiben nach schriftlich
beantragten Akteneinsichtsersuchen vgl. §§ 5, 6 Abs. 1 Verwaltungsgebührensatzung 30,00 €
9d) Anfertigung von Aktenkopien:
alle Formate Anzahl der Kopien/Scans
bis 100 50,00 €
bis 250 75,00 €
bis 500 100,00 €
mehr als 500 150,00 €
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft