Die Bezeichnung PM10 ist eine Abkürzung aus "Particulate Matter" und der Korngrößenangabe der bezeichneten Staubfraktion. Die Zahl 10 bedeutet, dass der maximale Durchmesser dieser Teilchen 10 µm beträgt.
Rund 70 % dieses Anteils besteht aus noch kleineren Teilchen bis zu 2,5 µm Durchmesser. Diese verursachen die größte gesundheitliche Gefahr des Feinstaubs.
Die europäische Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa 2008/50/EG und ihre Umsetzung in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 39. Verordnung zum BImSchG berücksichtigen dies über die Festlegung eines neuen Grenzwertes für PM2,5 zusätzlich zum bestehenden Grenzwert für PM10.
Außer den Grenzwerten für das Jahresmittel wird die Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittelwertes zur Bewertung herangezogen. 35 Überschreitungstage pro Jahr sind für PM10 zulässig.
Verursacher ist in den Innenstädten zu 30 - 50 % der Straßenverkehr mit Abgasen und Aufwirbelungen, aber auch andere Verbrennungsprozesse und der Eintrag aus dem näheren und weiteren Umland tragen zur Belastung bei.
In manchen Gegenden oder zu bestimmten Zeiten ist der Anteil natürlichen Ursprungs wesentlich: aus der Erosion des Bodens insbesondere bei großen unbewachsenen Flächen, Seesalz, Vulkanausbrüche und auch Pflanzenpollen.