Stand des Verfahrens
In der Remscheider Innenstadt sind die Folgen der strukturellen Wandlungen im Einzelhandel in den letzten Jahren deutlich spürbar geworden. Infolgedessen kam es für den Einzelhandel und die Gastronomie zu rückläufigen Umsatz- und Ertragszahlen sowie einer Verschlechterung der Aufenthaltsqualität und einer insgesamt sinkenden Attraktivität, insbesondere auf der Alleestraße.
Mit dem durch den Rat der Stadt Remscheid erlassenen Revitalisierungskonzeptes aus dem Jahr 2015 sollten die funktionalen und städtebaulichen Missstände in der Innenstadt gemildert werden. Allerdings reichten die dort verankerten Maßnahmen nicht mehr aus, um dem voranschreitenden Trading-Down-Prozess Einhalt zu gebieten und eine tatsächliche Aufwertung zu erzielen.
Hierdurch ergab sich die rechtliche Verpflichtung gemäß Baugesetzbuch Sanierungsmaßnahmen anzuwenden, sodass die erforderlichen Schritte zur Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung eingeleitet wurden. Mit Beschluss vom 04.07.2019 beauftragte der Rat der Stadt Remscheid daher die Stadtverwaltung zur Einleitung einer Vorbereitenden Untersuchung für eine angestrebte städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Bereich der Fußgängerzone der Alleestraße.
Der Auftrag zur Durchführung dieser Untersuchung wurde am 30.01.2020 an die Bürogemeinschaft STADTGUUT / STADTRAUMKONZEPT vergeben. Während der gesamten Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen und des Rahmenplans haben sich Anwohnerinnen und Anwohner, Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer sowie Nutzerinnen und Nutzer der Alleestraße zahlreich in den Planungsprozess eingebracht.
In der Sitzung des Rates der Stadt Remscheid am 20.06.2022 wurde die Satzung für das Sanierungsgebiet Alleestraße offiziell beschlossen. Durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Remscheid, wurde die Sanierungssatzung am 13.07.2022 rechtskräftig.