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Stadt Remscheid

Einzelhandelskonzept

Mit dem vom Büro Stadt+Handel, Dortmund erarbeiteten Einzelhandelskonzept verfolgt die Stadt Remscheid nach Teilräumen differenzierte Entwicklungsziele mit einer klaren Prioritätensetzung.

  • Die Stärkung der Zentren in ihrer jeweiligen Versorgungsfunktion bei  gleichzeitiger Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf die Nahversorgung ist das Ziel höchster Priorität. Es dient der Erhaltung und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion Remscheids durch die Sicherung und Entwicklung der Handelszentralität, der Funktionsvielfalt und des Identifikationspotenzials der Stadt.
  • Die Sicherung und Stärkung der Nahversorgung in Remscheid ist das Ziel der nächsten Priorität. Zur Gewährleistung einer möglichst wohnungsnahen Grundversorgung soll das Nahversorgungsangebot in den zentralen Versorgungsbereichen sowie in städtebaulich integrierten Lagen gesichert und weiterentwickelt werden. In den Quartieren/Stadtteilen mit unzureichenden Ausstattungsmerkmalen soll ein behutsamer Ausbau der Verkaufsflächen erfolgen, während in städtebaulich nicht integrierten Lagen Ansiedlungen und Erweiterungen nicht erfolgen sollen.
  • Für den nicht zentrenrelevanten und nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel sollen in Remscheid ergänzende Standorte bereitgestellt werden. Sie sollen auf die dafür festgesetzten Sondergebiete konzentriert werden.

Diese Arbeitsteilung zwischen dem Innenstadtzentrum, den Stadtbezirkszentren, den Sonderstandorten für den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten und den integrierten Einzelstandorten umreißt eine zukunftsfähige, quantitativ und qualitativ gute Versorgung der Bevölkerung. Gleichzeitig schafft das Konzept Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhändler, Investoren und Grundstückseigentümer durch seine konsequente Umsetzung als verbindlicher räumlicher Orientierungsrahmen.

Zur Umsetzung der Ziele entwickelt das Konzept ein Instrumentarium, das sich aus den folgenden, miteinander korrespondierenden Bausteinen zusammensetzt:

Das Zentrenkonzept legt die zentralen Versorgungsbereiche im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften räumlich und funktional wie folgt fest:

- das Innenstadtzentrum als Hauptzentrum,
- das Stadtbezirkszentrum/DOC Lennep,
- das Stadtbezirkszentrum Süd,
- das Stadtbezirkszentrum Lüttringhausen und
- das Stadtbezirkszentrum Hasten.

Das Nahversorgungskonzept dient der Sicherung und Fortentwicklung der Nahversorgungsstruktur vorrangig in den zentralen Versorgungsbereich sowie in den städtebaulich integrierten Lagen. Ein Bewertungs- und Prüfschema soll aufzeigen, ob geplante Vorhaben konzeptkongruent sind.

Für den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten und nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten weist das Konzept einen Sonderstandort Neuenkamper Straße zur Ergänzung der Funktionen der zentralen Versorgungsbereiche aus.

Erst die Sortimentsliste für Remscheid ermöglicht im Gerüst der raumbezogenen Vorgaben und im Zusammenspiel mit den Ansiedlungsleitsätzen die Feinsteuerung von Einzelhandelsvorhaben in der Bauleitplanung oder im Baugenehmigungsverfahren.

Die Ziele, Grundsätze und Ausgestaltung der Instrumente des Einzelhandelskonzeptes sind als erklärter Wille des Rates die verbindliche Grundlage für die Bauleitplanung und die Baugenehmigungspraxis.

In die Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes konnten sich interessierte Bürger, Einzelhändler, Investoren und Verbände im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen.

Der Rat der Stadt Remscheid hat das Einzelhandelskonzept für die Stadt Remscheid in seiner Sitzung am 25.09.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

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