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Stadt Remscheid

Kommunaler Wohnbauflächenpotenzialatlas

Der Kommunale Wohnbauflächenpotenzialatlas ist eine Sammlung der in Remscheid entwickelbaren, konkreten Bauplätze, die aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Einzelne ergänzende Wohnbauflächenpotenziale, die an Wohnflächen des FNP angrenzen, wurden zusätzlich eingepflegt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten Hinweise, sich im Wohnstandort Remscheid zu orientieren.

Der Kommunale Wohnbauflächenpotenzialatlas ist zugleich ein städtebauliches Konzept unter Berücksichtigung benachbarter Studien, aktueller Belange und Entwicklungstrends.

Er umfasst planerische Flächenpotenziale, die überwiegend noch nicht bebaut sind und die für eine wohnbauliche Entwicklung in Betracht kommen. Erfasst sind bis zu ca. 86 ha im Stadtgebiet für ein Potenzial von bis zu ca. 1.750 Wohneinheiten. Das kommunale Baulandkataster sowie neu entstandene Bebauungspotenziale sind integriert. Enthalten sind auch Flächen, für die aktuell (noch) kein Planungsrecht besteht und somit Vorschläge für die weitere Wohnstandortentwicklung.

Eine Integration von Fachbelangen auf der konzeptionellen Ebene ist

  • mit dem Umweltamt,
  • der wohnbaulichen Bebauungsplanung,
  • der Verkehrsentwicklungsplanung,
  • der Liegenschaftsverwaltung kommunaler Flächen,
  • dem städtischen Gebäudemanagement,
  • der Unteren Denkmalbehörde, sowie
  • der Baugenehmigungsbehörde

erfolgt.

Die Auswahl der Flächenpotenziale erfolgte mit der Absicht einer nachhaltigen Wohnstandortentwicklung unter städtebaulichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten.  

Für private Investoren, sowie auch für die Stadt Remscheid werden durch den Kommunalen Wohnbauflächenpotenzialatlas planerische Alternativen für wohnbauliche Entwicklungen in den kommenden ca. 10 Jahren verortet. Für alle Baulandpotenziale sind im Text Handlungs- und Umsetzungsvorschläge enthalten.

Eine kontinuierliche Aktualisierung um neu entstehende Potenzialflächen oder durch Herausnahme bereits in Umsetzung begriffener Potenziale ist nicht vorgesehen.

Im Amtsblatt am 11.04.2018 wurde dazu ein Widerspruchsrecht für Grundstückseigentümer gemäß § 200 Absatz 3 BauGB bekannt gemacht. Flächeneigentümer können dieses weiterhin jederzeit neu geltend machen. Im Falle eines eines berechtigten Widerspruchs werden die betreffenden Flächen aus dem Potenzialatlas entfernt.

Der Kommunale Wohnbauflächenpotenzialatlas ist von den Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz und Verkehr, dem Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung, dem Ausschuss für Bauen, Gebäudemanagement, Liegenschaften und Denkmalpflege sowie dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss der Stadt Remscheid zur Kenntnis genommen worden.

Erläuterungen und Hinweise

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