HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.
Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.
Die Abschaltung erfolgt bis Ende des Jahres 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen.[LT(1] Sobald der genaue Zeitraum bekannt ist, wird er hier veröffentlicht.
Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.
Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.
Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist wie gewohnt zu den bekannten Zeiten für Sie erreichbar.
- Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - eine abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen (erst ab dem 3. Semester), Abendgymnasien (erst ab dem 4. Semester) und Kollegs.
Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Bildungsgänge unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Antragstellung sowie weiterführende Informationen.
Online Antragstellung
Wenn Sie eine Ausbildung in NRW absolvieren, können Sie den BAföG-Antrag online stellen.
Links zur Antragstellung und den dazugehörigen Formularen
Zusätzliche Unterlagen
Neben den amtlichen Antragsformularen sind weitere Nachweise erforderlich:
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Aktuelle Kunden bzw. Finanzübersicht (Diese erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Bank)
- Kontoauszüge zum aktuellen Stand, rückwirkend für 3 Monate (in Kopie)
- Kopie des aktuellen Ausweisdokumentes
- Einkommensunterlagen der Eltern sowie des Ehegatten aus dem vorletzten Kalenderjahr vor dem Beginn der Bewilligung (z. B. Einkommenssteuerbescheid, elektronische Lohnsteuerbescheinigung, SGB-II Bescheid, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Krankengeldbescheid etc.)