Mitwirkung von Eltern schulpflichtiger Kinder in der Schule - Aufgaben, Rechte und Organisationsformen
Grundsätzlich haben Eltern das Recht, nach Absprache mit den Lehrkräften am Unterricht des eigenen Kindes teilzunehmen und von den Lehrkräften über die Lern- und Leistungsentwicklung sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes unterrichtet zu werden.
Das Schulgesetz NRW regelt in § 72 und § 73 die Elternvertretung in der Klassenpflegschaft und der Schulpflegschaft.
Klassenpflegschaft
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen sind Mitglieder der Klassenpflegschaft, an deren Sitzungen auch die Klassenlehrerin oder der -lehrer sowie ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassen-sprecher und deren Stellvertretung mit beratender Stimme teilnehmen können. Wenn kein Klassenverband besteht, werden die Pflegschaften von den Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe gebildet.
In den Versammlungen der Klassenpflegschaft findet ein Informations- und Meinungsaustausch zu Schulangelegenheiten und insbeondere zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit statt. Die Klassenpflegschaft soll bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte beteiligt werden. Eltern haben für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.
Zu Beginn eines Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und deren Stellvertretung. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.
Schulpflegschaft
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften/Jahrgangspflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen der Eltern an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule, berät über wichtige Angelegenheiten und hat das Recht, Anträge bei der Schulkonferenz einzubringen.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und Stellvertreter sowie die Vertreter für Schulkonferenz und Fachkonferenzen (beratende Stimme).
Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern - die Elternversammlung - einberufen.
Zusammenschlüsse von Schulpflegschaften
In Remscheid haben sich im Schuljahr 2020/21 alle Schulformen zusammengeschlossen und bilden ein schulformübergreifendes Gremium, die Stadtschulpflegschaft Remscheid.
Informationen bereitgestellt von der Stadtschulpflegschaft Remscheid. PDF-Datei 181,01 kB