Zur Sportförderung und Sportentwicklung gehören:
- Organisation städt. Sportveranstaltungen, auch in Kooperation mit Vereinen und anderen Trägern
- Finanzielle und allgemeine Förderung von Schulsport, Sportvereinen und -verbänden (Zuschüsse und Beratungen)
- Ehrungen für Verdienste und Leistungen im Sport
- Durchführung des Landessportfestes der Schulen
- Umsetzung Landesprogramm Talentsuche/-förderung, Kooperation Schule / Verein
- Geschäftsführung Ausschuss für den Schulsport
- Ausstattung der Sportstätten für den Sportunterricht der Schulen
- Belegungskoordinierung der Sportstätten und Bäder für den Schulsport
- Sportfachliche Beurteilungen und Stellungnahmen
Hierzu wurden die Sportförderungsrichtlinien mit Ausführungsbestimmungen beschlossen.