Erstberatung zur schulischen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Für Familien mit schulpflichtigen Kindern aus dem Ausland oder für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist das Kommunale Integrationszentrum (KI) der Ansprechpartner für die schulische Erstberatung.
Zugewanderte Eltern melden ihre Kinder nicht direkt an einer Schule an, sondern vereinbaren einen Termin zur Erstberatung im Kommunalen Integrationszentrum.
Ziel der Beratung ist es, dass alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit zur Integration in das deutsche Schulsystem erhalten, schnell die deutsche Sprache erlernen und so erfolgreich einen qualifizierten Bildungsabschluss erlangen können.
Die Erstberatung beinhaltet ein ausführliches Gespräch, in dem die Personaldaten, die bisherige Schullaufbahn im Herkunftsland, die Bildungserfahrungen und -vorstellungen aufgenommen werden. Weiterhin werden Lernstand, Fremdsprachenkenntnisse, eventuelle Kenntnisse in der deutschen Sprache und die Beherrschung einer Schrift ermittelt. Die Eltern werden über das Schulsystem in NRW und die Bedeutung eines Schulabschlusses für ihre Kinder und über weitere Förder- und Integrationsmöglichkeiten (z.B. Bildung und Teilhabe, OGS, herkunftssprachlicher Unterricht, Sportvereine usw.) informiert.
Die Gespräche werden wahlweise in Deutsch oder in einer anderen Sprache geführt.
Im Anschluss an die Erstberatung erfolgt die Zuweisung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen über die zuständige Schulaufsicht beim Schulamt an eine Schule.
Außerdem bietet das KI Unterstützung beim Verfahren rund um die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen.