Das Kommunale Integrationsmanagement NRW zielt darauf ab, Menschen mit einer Einwanderungsgeschichte, neu eingewanderten oder zukünftig nach NRW Einreisenden, ein passgenaues Angebot zu ermöglichen, um ihre Integration zu erleichtern.
Durch die Einführung von KIM soll die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen im Sinne eines Organisationsentwicklungsprozesses gefördert werden. So sollen alle die Aufgaben gesamtstädtisch und umfassend strukturiert und gestaltet werden, die im Kontext der Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder Fluchthintergrund entstehen.
Was machen wir?
Wir bieten Ratsuchenden auf freiwilliger Basis rechtskreisübergreifende Beratung an. Gemeinsam mit Ratsuchenden entwickeln wir verbindliche Förderansätze für die Inanspruchnahme und Mitwirkung in lebensweltlichen, sozial- und ausländerrechtlichen Fragen. Wir verweisen auf zuständige Stellen, Ämter und Behörden und vermitteln die Kontakte und sichern den Informationsaustausch.
Unsere Beratungen sind persönlich und immer individuell und auf die Situation ausgerichtet. Alle Gespräche sind vertraulich. Wir geben Informationen, an wen sich Ratsuchende bei den unterschiedlichen Behörden wenden können. Wir arbeiten mit verschiedenen Behörden und Beratungsstellen zusammen. Bei Bedarf unterstützen wir auch langfristig.
Das Angebot ist unverbindlich und kostenlos.
Beratungsangebot des Case-Managements
Folgende Träger sind auch in das Case- Management eingebunden:
Wem wird geholfen?
Personen mit Einwanderungsgeschichte, die einen intensiven Beratungs- und Unterstützungsbedarf in folgenden Bereichen aufweisen:
- „Nachholende“ Förderung der Erstintegration (Spracherwerb, Bildung, Gesundheit, Wohnen, Verbraucherschutz usw.)
- Multiple familiäre Problemlagen (Mehrdimensionale Unterversorgung: Arbeit, Einkommen, Bildung, Gesundheit, Wohnen, Kulturelle Teilhabe usw.)