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Stadt Remscheid

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe wird tätig, wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender strafrechtlich in Erscheinung tritt. Die Informationen erfolgen durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, den jungen Menschen oder dessen Eltern. Die Jugendgerichtshilfe wirkt im Verfahren beim Jugendgericht mit.

Beratung und Hilfe für junge Menschen und ihre Eltern

Die Jugendgerichtshilfe ist Ansprechpartnerin, sie prüft, welche Leistungen und Hilfen für den jungen Menschen in Betracht kommen, initiiert und vermittelt weitere Hilfen. Sie schlägt der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vor, welche Reaktionen auf die Straftat aus ihrer Sicht sinnvoll sind. Die Beratung und Betreuung erstreckt sich auf das gesamte Strafverfahren. Ziel ist die zukünftige von Straftaten freie Lebensführung. Selbstverständlich steht die Jugendgerichtshilfe auch nach der Gerichtsverhandlung zur Verfügung.

Die erzieherische Wirkung steht im Mittelpunkt

Der pädagogische Blickwinkel, also die erzieherische Wirkung hat im Jugendgerichtsverfahren Vorrang vor Sühne und Strafe. Bei Anklageerhebung wird von der Jugendgerichtshilfe ein Bericht für das Gericht erstellt. Die Jugendgerichtshilfe nimmt an der Hauptverhandlung teil und überwacht die vom Gericht auferlegten Auflagen.

Intensive Zusammenarbeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe

Die beteiligten Stellen arbeiten sehr gut und intensiv zusammen. Herausragend ist das Projekt "Gelbe Karte", das in Remscheid seit über 10 Jahren erfolgreich durchgeführt wird. Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwalt entscheiden gemeinsam an einem Tag über die Reaktion auf die Straftat. Die Eltern der Jugendlichen sind hierbei eingebunden. Der Vorteil dieses Verfahrens für den Jugendlichen liegt darin, dass die Reaktion auf die Straftat zeitnah und auf einen Tag verdichtet erfolgt.

Telefon

Frank: A – F, Tel. 16 39 22

Weber: G – K, Tel. 16 30 18

Plesnik: L – Z, Tel. 16 22 54

 jugendgerichtshilferemscheidde 

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