Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe benötigen für ihre Betriebserlaubnis ein institutionelles Schutzkonzept (siehe §§45, 45a SGB VIII). Das Gleiche gilt für Schulen nach § 42 (6) Schulgesetz NRW.
Wir schulen und begleiten Ihre Einrichtung bei der Entwicklung, Implementation und Weiterentwicklung eines institutionellen Schutzkonzeptes.