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Stadt Remscheid

Institutionelle (Kinder-) Schutzkonzepte

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe benötigen für ihre Betriebserlaubnis ein institutionelles Schutzkonzept (siehe §§45, 45a SGB VIII). Das Gleiche gilt für Schulen nach § 42 (6) Schulgesetz NRW.

Wir schulen und begleiten Ihre Einrichtung bei der Entwicklung, Implementation und Weiterentwicklung eines institutionellen Schutzkonzeptes.

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