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Stadt Remscheid

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Kinder haben ein Recht darauf, ohne körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt groß zu werden. Das Jugendamt hat den gesetzlich verankerten Schutzauftrag, dieses sicherzustellen.

Im Jugendamt übernehmen die Fachkräfte des  Allgemeinen Sozialdienstes diesen Schutzauftrag. Sobald ihnen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden, schätzen sie das Gefährdungsrisiko ein und leiten geeignete Schutzmaßnahmen ein.

Der Allgemeine Sozialdienst ist rund um die Uhr erreichbar.

Während der Geschäftszeiten ist der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes/Allgemeinen Sozialdienstes montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags bis 12.00 Uhr über die Telefonnummer 02191/16-3944 erreichbar.

Nach 16.00 Uhr, bzw. freitags nach 12.00 Uhr  und an Wochenenden ist der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes/Allgemeinen Sozialdienstes über die Polizei (0202) 284 - 0 (nicht über 110) und/oder die Leitstelle der Feuerwehr unter der Rufnummer (02191) 16 – 24 00 (nicht über 112) zu erreichen.

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