Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Kinder und Jugendliche haben einen gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes beraten Sie im Vorfeld, besprechen mit Ihnen die Anspruchsvoraussetzungen und klären mit Ihnen mögliche Hilfen ab. Die zuständigen Fachkräfte finden Sie anhand des Strassenverzeichnisses.
Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung
Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung können bei der Stadt Remscheid Hilfen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung beantragen. Diese Hilfen stehen ihnen ebenfalls zu, wenn sie von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Dazu gehören beispielsweise Schulbegleitungen, Unterstützung im Offenen Ganztag und in Einzelfällen auch bestimmte Therapien und sonstige Maßnahmen.