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Stadt Remscheid

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Bei einer drohenden oder bestehenden Behinderung können individuell notwendige und geeignete Hilfen zur Abwendung einer Teilhabebeeinträchtigung gewährt werden. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sollen durch die Hilfe altersentsprechende Möglichkeiten der Teilhabe erlangen.

Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung

Kinder und Jugendliche haben einen gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. 

Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes beraten Sie im Vorfeld, besprechen mit Ihnen die Anspruchsvoraussetzungen und klären mit Ihnen mögliche Hilfen ab. Die zuständigen Fachkräfte finden Sie anhand des Strassenverzeichnisses.

Soziale Dienste
ASD Hasten
Soziale Dienste
ASD Lindenhof
Soziale Dienste
ASD Lennep/Lüttringhausen

Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung

Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung können bei der Stadt Remscheid Hilfen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung beantragen. Diese Hilfen stehen ihnen ebenfalls zu, wenn sie von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Dazu gehören beispielsweise Schulbegleitungen, Unterstützung im Offenen Ganztag und in Einzelfällen auch bestimmte Therapien und sonstige Maßnahmen.

Erläuterungen und Hinweise

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