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Stadt Remscheid

Eingliederungshilfeleistungen

Es ist die Aufgabe der Eingliederungshilfe, drohende Behinderungen zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.

Beschreibung

Die Stadt Remscheid als örtlicher Sozialhilfeträger erbringt Hilfen zur sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und zur Teilhabe an Bildung für Kinder mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung bis zur Beendigung der Schulausbildung. Eine der wichtigsten Leistungen für die betroffenen Kinder ist die Schulbegleitung durch Integrationshelferinnen und -helfer.

Zu dieser Leistung gehört auch die Unterstützung am Nachmittag in einer Offenen Ganztagsschule, in einzelnen Fällen auch Einzelbeförderungen mit einem Taxi sowie heilpädagogische Therapien, Autismus-Therapien und sonstige Maßnahmen, die der Person den Schulbesuch und den Alltag ermöglichen oder erleichtern.

Auch die Eingliederungshilfe ist als Sozialhilfeleistung eine nachrangige Leistung und grundsätzlich vom Einkommen und Vermögen abhängig. Manche Leistungen werden jedoch unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Eingliederungshilfeleistungen

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