Leistungen der Sozialhilfe für die Pflege
Die Hilfe zur Pflege unterstützt pflegebedürftige Menschen, wenn die Kosten nicht durch die Pflegekasse übernommen werden oder von unterhaltspflichtigen Angehörigen finanziert werden können. Erst dann werden anfallende Kosten ganz oder teilweise erstattet.
Dabei gilt: Auch im Rahmen der Hilfe zur Pflege ist die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit gültig.
Finanzielle Hilfen bei einer Unterbringung im Pflegeheim
Auch für Kosten einer notwendigen Unterbringung in einem Pflegeheim werden Sozialhilfeleistungen erbracht, wenn die Pflegekassenleistungen oder die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen. Unabhängig von der Sozialhilfe kann für die Investitionskosten ein Pflegewohngeld in Frage kommen.