Wohnberechtigungsschein
Selbst bei den guten Rahmenbedingungen in weiten Teilen der Bundesrepublik Deutschland wird es immer Haushalte geben, die sich aus eigener Kraft – aufgrund zu geringen Einkommens oder aufgrund sozialer Merkmale und besonderer Bedürfnisse – nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung werden private Investoren und kommunale Wohnungsunternehmen dabei unterstützt, preiswerte Mietwohnungen für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten am allgemeinen Wohnungsmarkt bereitzustellen. Gefördert wird vor allem die Modernisierung von vorhandenem Wohnraum zu Gunsten dieser Zielgruppen.
Wer diesen Wohnraum mieten möchte, benötigt dafür eine Bezugsgenehmigung, z. B. den Wohnberechtigungsschein (WBS).
Nähere Informationen, u. a. zu Ansprechpartnern und Formularen, erhalten Sie hier in der virtuellen Verwaltung.