Beschreibung
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bezugsgenehmigung für den Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung. Die Erteilung ist von den jeweiligen Einkommen und der Personenanzahl aller Haushaltsmitglieder abhängig.
Für die Prüfung der Einzugsberechtigung müssen ein entsprechender Antrag und Einkommensnachweise vorgelegt werden.
Die Antragsunterlagen können auch von Dritten eingereicht werden. Sofern eine Vollmacht und die Personalausweise des Antragstellers und der bevollmächtigten Person vorliegen, kann der WBS von dieser auch in Empfang genommen werden.
Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellung für 1 Jahr in Nordrhein-Westfalen gültig. Außerhalb Nordrhein-Westfalens ausgestellte Wohnberechtigungsscheine berechtigen nicht zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.
Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt und nach Remscheid verziehen möchte, kann den Antrag daher auch bei der Behörde stellen, die für den jetzigen Wohnort zuständig ist.
Sprechzeiten (ab 01.07.2024)
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 16:00 Uhr
Freitags: geschlossen
ansonsten Termine nach Vereinbarung
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Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
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