Beschreibung
Wir unterstützen und beraten Sie bei der Wohnungssuche sowie Vermittlung von Wohnungen in dem Bereich des sogenannten "sozialen Wohnungsbaus" !
Eine Aufnahme in die „Wohnungssuchendenkartei“ erfolgt dadurch, dass im „Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung“ ein Wohnungs- bzw. ein Vermittlungswunsch eingetragen wird. Sobald eine geeignete Wohnung zur Verfügung steht, erhalten Sie dann von hier eine Benachrichtigung.
Mit Bezug einer neuen Wohnung oder mit Ablauf der Gültigkeit Ihres WBS erfolgt kein weiterer Vermittlungsversuch. Die Reihenfolge der Vermittlung erfolgt nicht nur in der Reihenfolge des Zeitpunkts der Antragstellung, sondern auch nach der sozialen Dringlichkeit.
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Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail (siehe Kontakte), per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
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