Allgemeines
Ab dem 30. November 2022 gilt:
Wer laut Ergebnis eines offiziellen Schnelltests oder PCR-Tests infiziert ist, muss sich automatisch für fünf Tage isolieren. Gezählt wird ab dem ersten vollen Isolationstag, der Testtag wird also nicht mitgezählt.
Nach Ablauf von fünf Tagen ist die Isolation automatisch vorbei, man gilt offiziell als gesund. Hierzu bedarf es also keiner Freitestung (Negativtestung mit Bürgerschnelltest oder PCR-Test) mehr.
Mehr zum Thema finden Interessierte auf den passenden Internetseiten des Landes: hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Richtiges Verhalten im Beschäftigungsverhältnis für Infizierte
Wer sich mit Corona infiziert, muss dem Arbeitgeber das offizielle positive Schnelltestergebnis oder das positive PCR-Testergebnis vorlegen.
Der positive Testnachweis dient zum einen als Nachweis dafür, dass man infiziert ist und sich zurecht automatisch für die nächsten fünf Tage häuslich isoliert. Zum anderen benötigt der Arbeitgeber das positive Testergebnis für eine Lohnentschädigung beim Landschaftsverband.
Wer sich nach fünf Tagen noch krank fühlt, soll unbedingt zu Hause bleiben. Hierfür ist eine Krankschreibung erforderlich (telefonisch in der Hausarztpraxis möglich).
Wer gesund ist, kehrt an den Arbeitsplatz zurück. Die Pflicht zur Freitestung (Vorlage negatives Testergebnis) gibt es nicht mehr.
Ausnahme
Beschäftigte in Kliniken und Arztpraxen müssen sich weiter offiziell freitesten.
Regeln für Kinder und Schüler
Für sie gilt das Gleiche wie für Erwachsene.
Informationen für Eltern, deren Kinder in Isolation sind
Wenn nur Ihr Kind in Isolation muss, sollen alle anderen Familienmitglieder so wenig Kontakt wie möglich zu diesem Kind haben, damit sie sich nicht anstecken. Wenn Sie ein kleines Kind haben, ist es nicht möglich, dass alle Abstand zu ihm halten. Um die psychische Belastung für Sie und Ihr Kind so gering wie möglich zu halten, können Sie Folgendes tun:
1. Denken Sie immer daran, dass Sie sich anstecken könnten. Seien Sie vorsichtig.
2. Sie dürfen als Eltern auch gemeinsam mit Ihrem Kind essen. Benutzen Sie nicht das gleiche Besteck und Geschirr.
3. Wenn das Kind körperliche Nähe braucht, geben Sie dem Kind diese. Wenn Sie selbst zur Risikogruppe einer Covid-19-Erkrankung gehören, verwenden Sie in solchen Momenten am besten einen Mund-Nase-Schutz.
4. Alle in der Familie sollten sich oft die Hände waschen. Alles was das Kind anfasst und benutzt sollten Sie oft abwischen oder waschen.
5. Lüften Sie oft alle Räume, in denen das Kind sich aufhält. Wenn es dem Kind gut geht, können Sie auf dem Balkon oder im Garten mit ihm spielen.
6. Auch wenn der Bedarf nach Nähe besteht, kann man mit dem Kind kuscheln aber sollte für die Dauer der Quarantäne auf das Küssen verzichten.
7. Wenn das möglich ist, bleibt nur ein Elternteil bei dem Kind in Quarantäne und der andere Elternteil betreut die Geschwister.
8. Sie und Ihr Kind können mit Freunden, Großeltern oder anderen Menschen, die Ihnen wichtig sind, per Video telefonieren. Dann fühlen Sie sich nicht so alleine.
9. Führen Sie für Ihr Kind ein Gesundheitstagebuch und messen Sie regelmäßig Fieber. Beobachten Sie Ihr Kind und rufen Sie bei Symptomen den Kinderarzt an.
10. Sprechen Sie mit Ihrem Kind offen darüber, warum das alles sein muss. Sagen Sie Ihrem Kind, dass es nicht seine Schuld ist und es keine Angst haben muss. Versuchen Sie spielerisch die Schutzmaßnahmen im Alltag einzubinden. Es gibt z.B. Waschstempel, die dabei helfen können, dass Ihr Kind die Hände lange genug wäscht.
11. Vom Kind geht keine Gefahr aus – das Kind ist zum Schutz der eigenen Gesundheit und zum Schutz für die Familie eine gewisse Zeit in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Das ist eine tolle Leistung Ihres Kindes – loben Sie seine Geduld.