Berufsbild
Verwaltungsfachangestellte im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) werden als verlässliche Ordnungspartner gesehen und wahrgenommen und bieten einen "direkten, kurzen Draht" zur Verwaltung. Der KOD wehrt im Rahmen seiner Möglichkeiten und Befugnisse Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung ab (§ 1 des Ordnungsbehördengesetzes NRW).
Einige Beispiele hierfür sind:
Ermittlung und Meldung von Verunreinigungen (Abfälle, Hundekot) im öffentlichen Verkehrsraum und in Anlagen (Parks, Kinderspielplätze, Friedhöfe) Kontrolle sozialer Brennpunkte und Unsicherheitsräume Überwachung des Landeshundegesetzes
Unterstützung bei der ordnungsbehördlichen Begleitung von Großveranstaltungen
Ergreifung von Maßnahmen nach dem Jugendschutzgesetz Kontrolle von Baustellen im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit, Einschreiten bei belästigendem Verhalten von Personen und aggressivem Betteln. Darüber hinaus ist der Kommunale Ordnungsdienst Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art, was Ermittlungstätigkeiten und die Sicherstellung von Beweismitteln erfordert.
Da für die Tätigkeiten des KOD viele Vorschriften des Polizeigesetzes NRW Anwendung finden, besitzen Verwaltungsfachangestellte im Kommunalen Ordnungsdienst unter anderem folgende Befugnisse:
- Feststellung von Personalien
- Androhung und Durchsetzung von Platzverweisen
- Sicherstellung von Gegenständen
- Ingewahrsamnahme von Personen
- Einforderung von Amtshilfe durch die Polizei
- Anordnung und Durchführung von Abschleppmaßnahmen
- Anwendung unmittelbaren Zwangs
Diese breitgefächerten Aufgaben erfordern insbesondere kommunikatives Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick, rechtliche Handlungssicherheit sowie die glaubhaft gemachte Bereitschaft, getroffene Entscheidungen angemessen durchzusetzen. Neben den in der Ausbildung vermittelten Rechtskenntnissen ist auch ein hohes Maß an Sozialkompetenz sowie Teamfähigkeit erforderlich.
Verwaltungsfachangestellte im Kommunalen Ordnungsdienst erhalten eine umfangreiche, fundierte theoretische und praktische Ausbildung, mit der sie grundsätzlich verwaltungsweit eingesetzt werden können. Den Schwerpunkt der praktischen Ausbildung stellt der Bereich des Ordnungs-, Ordnungswidrigkeiten-, sowie des Vollzugsrechts; jedoch lernen sie auch andere Arbeitsgebiete der Stadtverwaltung kennen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung werden Sie vorrangig im Außendienst eingesetzt, regelmäßig auch mit Kolleginnen und Kollegen der Polizei. Gleich ob zu Fuß oder im Einsatzfahrzeug, die Verwaltungsfachangestellten im KOD sind vor Ort, bieten ihre Hilfe dort an, wo sie benötigt wird und lösen Probleme dort, wo sie entstehen. Unterstützung erfahren sie durch die Kolleginnen und Kollegen des Innendienstes, die die Einsätze disponieren.
Voraussetzungen
- mindestens Fachoberschulreife
- Mindestalter 18 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Fahrerlaubnis Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe
- Bereitschaft zum Tragen der zur Verfügung gestellten Dienstkleidung (Uniform)
- Bereitschaft zur Teilnahme am Schichtdienst
- Gesundheitliche Eignung
- Eignungstestergebnis mit einem Eignungsgrad von mindestens 4,0
Ausbildung
Beginn?
Die Ausbildung beginnt - je nach Lage der Sommerferien - am 1. bzw. 15. August oder am 1. September eines Jahres
Wie lange?
Die Ausbildung dauert 3 Jahre
Wo?
Die theoretische Ausbildung findet 2 x wöchentlich wechselweise am Berufskolleg Elberfeld der Stadt Wuppertal sowie am Bergischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (BSI) in Wuppertal statt. Sie verläuft integriert und inhaltlich identisch mit den Kursen der übrigen Verwaltungsfachangestellten.
Die fachpraktische Ausbildung wird schwerpunktmäßig im Ordnungsbereich, aber auch in anderen Bereichen der Stadtverwaltung Remscheid (z.B. Personalverwaltung, Finanzen) durchgeführt. Darüberhinaus werden externe Praktika bei der Polizei absolviert.
Abschluss?
Abschlussprüfung zur/zum Verwaltungsfachangestellten - Fachrichtung Kommunalverwaltung;
Ausbildungsvergütung?
Eingruppierung in der Regel nach TVöD-Entgeltgruppe 8
nähere Informationen zur Ausbildungsvergütung gibt es hier
Perspektiven
Nach 4 Jahren Berufspraxis und entsprechender fachlicher und persönlicher Eignung und Befähigung besteht die Möglichkeit den Verwaltungslehrgang II zu absolvieren, (2 ½ -jährige Fortbildung), welcher für Aufgaben ab der Entgeltgruppe 9c qualifiziert