Jahresabschluss 2024 - Entwurf
Die Stadt hat gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 38 KomHVO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Verwaltung zum Stichtag 31.12.2024 den Entwurf des Jahresabschlusses 2024 aufgestellt. Der vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer am 05.09.2025 aufgestellte und am 05.09.2025 vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2024 befindet sich derzeit im Prüfungsverfahren.