Jahresabschluss 2025 - Entwurf
Die Stadt hat gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 38 KomHVO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Verwaltung zum Stichtag 31.12.2025 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 aufgestellt. Der vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer am 28.09.2026 aufgestellte und am 29.09.2026 vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2025 befindet sich derzeit im Prüfungsverfahren.