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Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Zur Erleichterung bei Liquiditätsproblemen können auf schriftlichen Antrag per Email, Telefax oder postalisch Gewerbesteuernachforderungen zunächst für drei Monate zinslos gestundet werden. Im Falle von Umsatzeinbrüchen kann die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen ebenfalls schriftlich direkt bei der Abteilung Steuern beantragt werden. Bei begründetem Anlass kann auch die Grundsteuer zunächst für drei Monate gestundet werden. Verwenden Sie bitte für alle Anliegen die Kontaktdaten aus Ihren Steuerbescheiden oder senden Sie eine E-Mail an kassensteueramtremscheidde, Ihr Telefax an 02191/16-3998, Ihre Post an den Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung, 42849 Remscheid. Hier geht es zum vereinfachten Antragsformular.
Zur Erleichterung bei Liquiditätsproblemen können auf schriftlichen Antrag per Email, Telefax oder postalisch Gewerbesteuernachforderungen zunächst für drei Monate zinslos gestundet werden. Im Falle von Umsatzeinbrüchen kann die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen ebenfalls schriftlich direkt bei der Abteilung Steuern beantragt werden. Bei begründetem Anlass kann auch die Grundsteuer zunächst für drei Monate gestundet werden. Verwenden Sie bitte für alle Anliegen die Kontaktdaten aus Ihren Steuerbescheiden oder senden Sie eine E-Mail an kassensteueramtremscheidde, Ihr Telefax an 02191/16-3998, Ihre Post an den Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung, 42849 Remscheid. Hier geht es zum vereinfachten Antragsformular.
Datenschutzhinweis:
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Fachdienstes Steuern und Finanzbuchhaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter https://remscheid.de PDF-Datei 44,35 kB oder erhalten es auf Anforderung beim Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung.
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