Fraktionen, Gruppe und Einzelmandat im Rat der Stadt Remscheid
Die Mitglieder des Rates und beispielsweise der einzelnen Bezirksvertretungen können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen. Diese Zusammenschlüsse geschehen aufgrund gemeinsamer politischer Überzeugung und in der Regel aber nicht zwangsläufig der Zugehörigkeit zur selben politischen Partei.
Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt für die Bezirksvertretungen in Remscheid 2 und für den Rat 3 Personen. Gruppen benötigen mindestens 2 Personen.
Im Rat der Stadt Remscheid wurden die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und PRO Remscheid gebildet.
Die Wählergemeinschaft in Remscheid - WiR ist als Ratsgruppe im Rat vertreten.
Eine Person ist als einzelnes Ratsmitglied vertreten.
Die Fraktionen, die Gruppe und das einzelne Ratsmitglied haben eigene Geschäftsstellen. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Informationen.