Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Stadt Remscheid
Der Oberbürgermeister
3.32.2 Bürgerservice und Wahlen
Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid
Telefon: (0 21 91) 16 - 28 79
E-Mail: wahlenremscheidde
Internet: www.remscheid.de
Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz
Stadt Remscheid
Der Oberbürgermeister
3.30 – Recht und Datenschutz
Martin-Luther-Straße 28
42849 Remscheid
E-Mail: Datenschutzremscheidde
Internet: https://remscheid.de/redaktion/146380100000135643.php
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Speicherung ist notwendig zur ordnungsgemäßen Bearbeitung und Ausstellung der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen.
Wesentliche Rechtsgrundlagen
Europawahlordnung §§ 26 und 83,
Bundeswahlordnung §§ 27 und 90,
Landeswahlordnung §§ 17 und 67,
Kommunalwahlordnung §§ 19 und 82
Empfänger und Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Eine Datenübermittlung oder Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Bei Online-Beantragung über das Webportal https://www.wahlschein.de wird ein Dienstleister (HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH) in Anspruch genommen. Die dort erhobenen Daten werden beim externen Dienstleister gespeichert und an die Stadt Remscheid elektronisch übermittelt.
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Ihre Daten werden für die Dauer der aktuellen Wahl gespeichert und danach unverzüglich gelöscht.
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
- Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. - Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
- Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen.