Wahlberechtigung und Absenkung des Wahlalters
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auch Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland leben, können hier aktiv an der Wahl teilnehmen. Die Voraussetzungen finden Sie unter Informationen für Wählerinnen und Wähler (Öffnet in einem neuen Tab).