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Stadt Remscheid

Corona-Virus | 3 G-Regel nach neuer Coronaschutzverordnung gilt auch für städtische Gremiensitzungen vom 24.08.2021

Corona-Virus | 3 G-Regel nach neuer Coronaschutzverordnung gilt auch für städtische Gremiensitzungen

Ab sofort dürfen nur noch Personen an städtischen Gremiensitzungen teilnehmen, die genesen, getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test max. 48 Stunden) oder geimpft sind. Nach Meinung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gilt die 3 G-Regel aus der  neuen Coronaschutzverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) auch für die Sitzungen der kommunalen Gremien.

Wer künftig an einer Sitzung der städtischer Gremien teilnehmen möchte, wird im Eingangsbereich der aktuellen Sitzungsorte Remscheider Rathaus (Theodor-Heuss-Platz) und Albert-Einstein-Schule (Brüderstraße 6-8) um die Vorlage eines entsprechenden Nachweises zusammen mit dem Personalausweis gebeten. Sitzungsgäste werden gebeten, sich hierauf einzustellen.

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