Der passende Nachweis zum Impf- oder Genesenenstatus (in Papierform oder digital in der Corona-Warn-App, der CovPass-App oder der Luca-App) oder zur Negativtestung (maximal 24 Stunden altes Negativergebnis eines offiziellen Schnelltests oder PCR-Tests in Papierform oder digital) ist hierfür beim Betreten der städtischen Räumlichkeit gemeinsam mit einem Ausweisdokument vorzulegen. Diese Regel gilt bis auf Weiteres. Wer diesem wichtigen Erfordernis zum Schutze aller nicht nachkommt, muss wieder gehen.
Kinder und 3G-Regel
Für Kinder unter 16 Jahren gilt die 3G-Regel außerhalb der Schulferien nicht. Sie werden im Schulbetrieb regelmäßig verpflichtend getestet. Ältere Schüler:innen fallen während des laufenden Schuljahres nicht unter die 3G-Regel, wenn sie ihren Schülerausweis vorlegen können.
Die 3G-Regel in städtischen Gebäuden gilt übrigens selbstverständlich auch für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Remscheid.
(Hinweis: Mögliche Regeländerungen in der ausstehenden Neuauflage der Coronaschutzverordnung NRW finden unmittelbar Berücksichtigung.)