Nachstehend wird nochmals erklärt, was das im Einzelnen bedeutet.
Wichtig, zu wissen: Die Verpflichtung zum Umtausch in den EU-Kartenführerschein geschieht stufenweise.
Entscheidendes Unterscheidungskriterium ist hierbei das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Beim Blick in den eigenen Führerschein lässt sich also ableiten, bis wann der Führerschein spätestens umgetauscht sei muss.
Das gilt: Bei den Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, hängt der maximale Umtauschzeitraum vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers ab:
Geburtsjahr des |
Tag, bis zu dem der |
Fahrerlaubnisinhabers |
Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 bis 1958 |
19.01.2022 |
1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Die Verpflichtung zum Umtausch in den EU-Kartenführerschein beginnt also mit den Geburtsjahrgängen 1953 – 1958. Alle Führerscheine dieser Geburtsjahrgänge, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19.01.2022 in den aktuellen EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Das gilt außerdem: Bei den Führerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, kommt es auf das entsprechende Ausstellungsjahr des Führerscheins an:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der |
Führerschein umgetauscht sein muss |
|
1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 |
19.01.2033 |
Jetzt Termin sichern!
Um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, hat die Fahrerlaubnisbehörde Remscheid seit Oktober ein zusätzliches Büro nur für den Umtausch der alten Führerscheine in den aktuellen EU-Kartenführerschein eingerichtet und das Terminkontingent entsprechend erhöht. Die Stadt Remscheid hat für diese Aufgabe zwei zusätzliche Kräfte abgestellt.
Passende Termine können ab sofort online auf der Remscheider Homepage (Termine buchen → Fahrerlaubnisangelegenheiten → Führerscheinstelle → Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten → Umtausch EU-Kartenführerschein) gebucht werden. Bitte den Butten „Umtausch EU-Kartenführerschein“ nur für diesen Zweck betätigen! Sollten Sie mehrere Anliegen haben – zum Beispiel Erweiterung, Verlängerung, internationaler Führerschein – ist dies über diesen gebuchten Termin nicht möglich!
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen zum Termin mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger deutscher Führerschein
- 1 Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto), Passfotoautomat ist im Haus vorhanden
- gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht in Remscheid gemacht wurde, siehe Hinweis unten
Gebühren
25,30 Euro
Wichtig:
Haben Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Fahrerlaubnis Ihren Wohnsitz nicht in Remscheid gehabt, sind bei der Fahrerlaubnisbehörde Remscheid keine Daten vorhanden. Sie müssen sich in diesem Fall an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines wenden und eine Karteikartenabschrift anfordern. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Fahrerlaubnis zwar in Remscheid erstmalig erworben haben, dann aber in der Folgezeit von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen haben.
Telefonische Erreichbarkeit der Führerscheinstelle für Rück- und Anfragen ab 4. Oktober
Die Führerscheinstelle ist für passende telefonische Auskünfte unter der Rufnummer (0 21 91) 16 - 30 16 in diesen Zeiten zu erreichen:
- Mo, Mi, Fr von 8 bis 12 Uhr,
- Mo und Mi von 14 bis 15.30 Uhr.