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Stadt Remscheid

Informationen für Wahlberechtigte zur Bundestagswahl am 26. September

Das Team des Remscheider Wahlamtes macht nochmals ausdrücklich aufmerksam auf die besonderen Regelungen, die zum Schutz der Wähler:innen und ehrenamtlich tätigen Wahlhelfenden vor einer Ansteckung mit COVID-19 auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung sowie des Hygienekonzepts in den Urnenwahllokalen der Stadt Remscheid gelten.

AHA + L-Regelungen

In den Wahllokalen gelten die AHA + L-Regelungen (Abstand, Hygiene, med. oder FFP2-Maske, Lüften). Beachten Sie hierzu auch die am Wahllokal angebrachten Hinweisschilder.

Zum Schutze aller ist bereits auf den Zuwegungen zum Wahllokal ein medizinischer Mundschutz oder eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem stehen in den Wahllokalen Hand-Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch am Wahltag die Abstandsregelung von 1,5 Metern. 

Dem Wahlvorstand in Urnenwahllokalen werden zum Schutz Plexiglaswände zur Verfügung gestellt. Durch das Aufstellen dieser Schutzwände entfällt für die Mitglieder des Wahlvorstands die Maskenpflicht.

Ausnahmen von der Maskenpflicht

Wahlberechtigte, die durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind, können im Wahllokal wählen. Es ist jedoch notwendig, das Attest mitzubringen und auf Verlangen dem Wahlvorstand vorzuzeigen. 

Liegt kein ärztliches Attest vor und tragen Wahlberechtigte dennoch keine medizinische Maske, wird der Wahlvorstand zum Eigenschutz aber auch zum Schutz anderer Wahlberechtigter regelmäßig von seinem Recht Gebrauch machen, Wahlberechtigten des Wahllokals zu verweisen.

 

Einmalhandschuhe, Desinfektionstücher

Gerne stellen wir Ihnen im Wahllokal bei Bedarf Einmalhandschuhe und Desinfektionstücher zur Verfügung.

Wahlkabinen

Die Wahlkabinen werden regelmäßig desinfiziert. 

Stifte

Die in den Wahllokalen ausliegenden Stifte werden nach einmaliger Benutzung desinfiziert. Gerne können Sie einen eigenen Kugelschreiber (keinen Bleistift!) zur Wahl mitbringen.

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Wichtiger Hinweis zur Briefwahl

Die Onlinebeantragung von Briefwahlunterlagen endet am Mittwoch, 22. September. Denn danach ist eine Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr gesichert.

Wer möchte, kann aber weiterhin im Direktwahlbüro im Ämterhaus zu den Öffnungszeiten des Bürgerservices wählen – am Freitag, 24. September, sogar durchgehend von 7.30 bis 18 Uhr. Oder natürlich am Wahltag persönlich im Wahllokal.

 

Link-Tipp:

 Informationen für Wählerinnen und Wähler (auch Briefwahl) (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise

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