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Stadt Remscheid

Öffenliche Auslegung des Babauungsplans Nr. 675

Ziel des Bebauungsplans Nr. 675 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Rathauses und den Neubau einer Rettungswache zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 675 erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 675 – Gebiet Rathaus Remscheid, östlich der Hochstraße, südlich der Konrad-Adenauer-Straße und des August-Weider-Platzes, westlich des Theodor-Heuss-Platzes und nördlich der Rathausstraße –

Der städtische Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen hat am 20. Mai beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 675 öffentlich auszulegen. Die Offenlage des Bebauungsplans mit der Begründung einschließlich Fachgutachten und sonstigen Anlagen findet von Montag, 16. August, bis einschließlich Freitag, 17. September, statt. 

Aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Remscheid einzusehen: https://remscheid.de/BP-675. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 2. Obergeschoss, 42853 Remscheid, eingesehen werden. Das ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 02191/16-2453 und unter Einhaltung der dann gültigen Schutzmaßnahmen (Hygiene-Vorschriften) möglich.

Während der oben angegebenen Frist können Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail ( Staedtebauentwicklungremscheidde) beim Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 42853 Remscheid, eingereicht werden.

Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist nicht möglich. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 675 ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan.
  
BP 675

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Bildnachweise

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