Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 290 2. Änderung I Gebiet Sedansberg / Ahornplatz
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 290 2. Änderung soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um in einem Allgemeinen Wohngebiet eine vorhandene Parkpalette für eine Büronutzung aufzustocken.
Die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 290 2. Änderung mit Begründung einschließlich zugehöriger Anlagen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet ab heute, 11. Januar, bis einschließlich Freitag, 12. Februar, statt.
Aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Remscheid (www.remscheid.de, dann Rubrik Remscheid & Tourismus, dann Stadtentwicklung, dann Planverfahren, dann Beteiligungsverfahren) einsehbar. Außerdem können die Unterlagen im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 2. Obergeschoss, 42853 Remscheid, eingesehen werden. Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (0 21 91) 16 - 24 53 und unter Einhaltung der dann gültigen Schutzmaßnahmen (Hygienevorschriften) möglich.
Während der oben angegebenen Frist können Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail unter Staedtebauentwicklungremscheidde beim Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung eingereicht werden.
Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird ausgeschlossen.