An den Kontrollen beteiligt waren Einsatzkräfte der Kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfung der Stadt Remscheid sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf und des Kriminalkommissariats 32.
Der Kontrollfokus der Kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfung lag auf der unerlaubten Handwerks- und Gewerbeausübung, während die Prüfungen der FKS sich hauptsächlich auf Sozialleistungsmissbrauch, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten von Arbeitgebern/Selbstständigen sowie die Einhaltung des Mindestlohns, konzentrierten.
Darüber hinaus wurde überprüft, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.
Während der Kontrollen ergaben sich insgesamt 19 Sachverhalte, die eine weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. 2 Sachverhalte die eine weitere Prüfung erfordern.
So bedarf es in 2 Fällen der weiteren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in 9 Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt abgeführt haben. Zudem wurden weitere 7 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften und 1 Fall mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen festgestellt.
In 2 Fällen wurde durch die Kommunale Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörde der Stadt Remscheid Friseurtrieben vorläufig die weitere Handwerksausübung aufgrund fehlenden Betriebsleiters untersagt.
Bei 2 weiteren Sachverhalten bedarf es einer Nachprüfung, ob ein Verstoß gegen handwerksrechtliche Anzeigepflichten vorliegen.
Soweit in diesem Zusammenhang Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten festgestellt werden, werden diese verfolgt.
Primäres Ziel dieser gemeinsam durchgeführten Kontrollen ist es, faire Wettbewerbsvoraussetzung, gerechte Arbeitsbedingungen und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu ermöglichen.