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Stadt Remscheid

Deutschlandticket für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler

Mit der Einführung des Deutschlandtickets sollen freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler durch die Schulträger zukünftig ein Deutschlandticket erhalten. Selbstzahlende Schülerinnen und Schüler sollen das Deutschlandticket zu einem vergünstigten Preis von 29 Euro erwerben können.

Hintergrund:

Nach § 97 Schulgesetz in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung haben Schülerinnen und Schüler Schulwegkostenfreiheit, wenn sie einen gefährlichen Schulweg haben oder in einer großen Entfernung von der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule wohnen (Grundschule 2 km, Sekundarstufe I 3,5 km, Sekundarstufe II 5 km). Wird die Schülerbeförderung im ÖPNV durchgeführt, kaufen oder erstatten die Schulträger die Tickets bzw. Ticketpreise. Trotz um mehr als 20 Prozent reduzierter Ticketpreise bewegen sich die Preise zwischen 40 und 100 Euro oder teils auch darüber.

In vielen Regionen wurden sog. Schülertickets eingeführt, die eine ÖPNV-Nutzung verbundweit „rund um die Uhr“ ermöglichen. Dafür werden die Zahlungen der Schulträger auf der eben genannten Preisbasis geleistet. Die für die Nutzung im Freizeitverkehr erhobenen Eigenanteile werden ebenfalls an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Die so entstehenden Zusatzeinnahmen wurden eingesetzt, um für die nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler (Selbstzahler) die Ticketpreise auf etwa 35 bis 40 Euro für ein verbundweit gültiges Ticket abzusenken.

Finanzierung:

Die aus der Absenkung der Ticketpreise auf 49 Euro für das Deutschlandticket resultierenden Fahrgeldausfälle werden von Bund und Ländern getragen. Die Reduzierung des Ticketpreises auf 29 Euro für Selbstzahler erfolgt aus den bislang im System vorhandenen Mitteln der Schulträger, die über den Preis des Deutschlandtickets hinausgehen, den bisher erhobenen Eigenanteilen und ggfs. weiteren Mitteln des Landes.

· Das Land bringt hierfür weiterhin die anteiligen Mittel aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ein.

· Ebenso werden die von den freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler erhobenen Eigenanteile auch weiterhin erhoben und an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Dort, wo bislang keine Eigenanteile erhoben wurden, müssen diese auch nicht eingefordert werden.

·  Die durch die Deutschlandticketeinführung für die Schulträger potenziell einsparbaren Mittel der Schulträger für Tickets für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler sollen nach dem Vorschlag des Landes vollständig zur Finanzierung der vergünstigten Selbstzahlertickets verwendet werden. Dies müsste durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung, aufbauend auf der heutigen Vertragsgrundlage der Schülertickets, gewährleistet werden. Die eingesparten Mittel der Schulträger zur Reduzierung der Selbstzahlertickets stehen dabei immer nur für den jeweiligen Verkehrsverbund zur Verfügung (Regionalisierung). Aus diesen Mitteln finanziert der jeweilige Verbund den Preisnachlass für das Deutschlandticket an Selbstzahlende teilnehmender Schulträger.

Sollten die aus den vorgenannten Finanzierungskomponenten resultierenden Mittel insgesamt nicht für einen Ausgleich der Reduzierung auf 29 Euro für Selbstzahlende hier Umsetzung in Remscheid im jeweiligen Verkehrsverbund ausreichen, würde sich das Land zum Ausgleich der verbleibenden Differenz bereit erklären.

Schulträger, die bislang Tickets für unter 49 Euro erwerben und weitergeben konnten, können entscheiden, ob sie die regionalen Tickets mit vergleichsweise geringer räumlicher Geltung weiterbeziehen oder alternativ für 49 Euro Deutschlandtickets an die freifahrt-berechtigten Schülerinnen und Schüler ausgeben. Wenn sie für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler Deutschlandtickets erwerben, könnten die nicht freifahrt-berechtigten Schülerinnen und Schüler dieses Schulträgers von der Preisermäßigung des Deutschlandtickets auf 29 Euro profitieren.

Evaluierung und Weiterentwicklung:

Das landesweite Modell soll eine Übergangslösung für das Schuljahr 2023/24 sein. Für das Schuljahr 2024/25 soll zwischen den Beteiligten eine neue Systematik für die Schülerbeförderung erarbeitet werden. Hierzu soll sowohl die Evaluierung des Modells als auch die generelle Evaluierung des Deutschlandtickets berücksichtigt werden. Ein weiteres Ziel soll darüber hinaus sein, auf die aufwendige Prüfung der Freifahrtberechtigung perspektivisch verzichten zu können.

Umsetzung in Remscheid:

Die Stadt Remscheid gehört zu den Kommunen, die bislang Tickets für unter 49 Euro erwerben und weitergeben konnten. Um das auf 29 Euro vergünstigte Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler anbieten zu können, bedarf es jedoch einer zusätzlichen Haushaltsbelastung in Höhe von 349.463,32 Euro, die sich auf die Jahre 2023 und 2024 aufteilt. Dieser Mehrbedarf wird in 2023 durch Minderaufwendungen in Höhe von 145.609,72 € im Produkt 05.02.01 Jobcenter Remscheid des Fachdezernates 2.00 im Bereich der Transferaufwendungen gedeckt. Im Haushaltsjahr 2024 wird der Stadtkämmerer durch den Rat der Stadt Remscheid ermächtigt, überplanmäßige Mittelbereitstellungen bis zu einer Gesamthöhe von 203.853,60 € bei sachlicher und zeitlicher Unabweisbarkeit bereitzustellen. Mit Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026 werden die Bedarfe der Schülerbeförderung entsprechend angepasst. Da weder eine Einberufung des Ausschusses für Schule, des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen und des Rates vor dem 23.06.2023 und vor Ablauf der Vertragsunterzeichnung mehr möglich ist, musste im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. §§ 82 und 83 GO NRW durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied entschieden werden.

Durch diese Erhöhung schafft die Stadt Remscheid die Möglichkeit allen selbstzahlenden Remscheider Schülerinnen und Schülern ein vergünstigtes Deutschlandticket zu erwerben und hofft dadurch Familien zu entlasten und auch den ÖPNV attraktiver für Nicht- und Wenignutzer zu machen. Für fahrberechtigte Schülerinnen und Schüler vergrößert sich, bei gleichbleibender Belastung (Eigenanteile), das Streckennetz.

 

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