- 23. Mai 2024, 20:00 Uhr
- Westdeutsches Tourneetheater Remscheid (WTT), Bismarckstraße 138, 42859 Remscheid, Tel.: 02191/32285
Sternstunde ihres Lebens
Historienfilm über die Entstehung des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz aus dem Jahr 2014 mit Iris Berben als Elisabeth Selbert.
Anschließend gibt es Gelegenheit zum Austausch und zum Feiern bei Selters oder Sekt.
Der Eintritt ist frei. Alle Geschlechter sind eingeladen. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Als Elisabeth Selbert und die anderen drei Mütter des Grundgesetzes die Aufnahme des schlichten Satzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als Artikel 3 Absatz 2 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erstritten, war dies schlicht eine Revolution. Das Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch war bis dahin an Vorrechten des Ehemannes orientiert. Er hatte das Letztentscheidungsrecht in allen ehelichen Fragen: Finanzen, Vermögen und Erwerbstätigkeit der Ehefrau. Die Frau war verpflichtet, den Haushalt zu führen. Der Ehemann hatte die Vormundschaft über gemeinsame Kinder. Eine Scheidung ließ eine Frau mittellos zurück.
Auch viele andere Gesetze benachteiligten Frauen, z.B. das Arbeitsrecht durch Lohnabschlagsklauseln oder das Rentenrecht durch unterschiedliche Bewertungsgrundlagen.
Bis weit in die 1980er Jahre hinein wurden aufgrund des Grundgesetzartikels rechtliche Ungleichheiten aus Gesetzen entfernt. Dies geschah selten freiwillig, sondern meist aufgrund von Gerichtsurteilen oder auch aufgrund von Richtlinien der europäischen Union.
Die rechtliche Gleichstellung hat noch lange nicht bewirkt, dass De-Facto Ungleichheiten beseitigt sind. Gender Pay Gap, Gender Pension Gap, Gender Care Gap, fehlende Parität in Parlamenten: Wer kennt sie nicht, diese großen Dysbalancen, die bis heute zu Benachteiligungen von Frauen in vielen Lebenslagen führen.
Vor 30 Jahren, 1994, erkämpften Frauen in West und Ost gemeinsam die Ergänzung des Satzes „Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Dieser Satz erteilt allen staatlichen Ebenen die Aufgabe, sich aktiv um die Beseitigung von Nachteilen zu kümmern. Am 23. Mai vor 75 Jahren trat der Grundgesetzartikel 3, Absatz 2 in Kraft und hat nichts an Aktualität eingebüßt.
Kontakt: Simon Geiß, Stadt Remscheid FD 0.04, 42853 Remscheid, Tel.: 02191 16-3959, simon.geissremscheidde.