Kinder, die bis zum Beginn des 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden zum 1. August 2024 schulpflichtig. Die Anmeldung dieser Kinder sollte bis zum 15. November an der Grundschule erfolgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anmeldung zur Grundschule noch nicht automatisch eine Aufnahme des Kindes bedeutet. Über die tatsächliche Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Für das Schuljahr 2024/2025 bekommen die Eltern im Januar 2024 eine Aufnahmebestätigung oder in Einzelfällen einen Ablehnungsbescheid von der Grundschule.
Aktuell finden die abschließenden verwaltungsinternen Abstimmungen zum Anmeldeverfahren statt.