Die Daten des Liegenschaftskatasters werden in dem Amtlichen LiegenschaftsKataster-InformationsSystem (ALKIS) digital geführt. Sie müssen im Jahr 2024 nach den landesweit einheitlichen Vorgaben des Innenministeriums von allen 53 Katasterbehörden in NRW inhaltlich und strukturell angepasst werden.
In dieser Zeit können keine Liegenschaftsvermessungen und keine von den Grundbuchämtern mitgeteilten Änderungen der Eigentumsangaben in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für Vermessungsstellen sind Reservierungen von Punktkennungen nicht möglich.
Des Weiteren nehmen wir in der Migrationsphase Vermessungsschriften mit Erhebungsdaten nach dem bisherigen Datenmodell, GeoInfoDok 6, an. Diese werden nach abgeschlossener Migration bearbeitet. Mit Datum der Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters und der Produktionsaufnahme unter GeoInfoDok 7 dürfen ausschließlich Vermessungsschriften auf Basis der GeoInfoDok 7 zur Übernahme in das Liegenschaftskatasters eingereicht werden.
Die Zeitplanung für die Migration des ALKIS-Datenbestandes wird nach Bekanntwerden des finalen Sachstandes veröffentlicht.