Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Menschen ungefährliche, für Wildschweine und Hausschweine aber hochansteckende und zumeist tödlich verlaufende Virusinfektion. In Schweinehaltungsbetrieben kann die Tierseuche, gegen die es bislang keine Impfung gibt, zu großen wirtschaftlichen Schäden führen.
In Deutschland wird die ASP bei Wildschweinen und Nutzschweinen seit 2020 in Brandenburg und Sachsen und seit letztem Jahr auch im Länderdreieck zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit erheblichen personellen und materiellen Aufwand bekämpft.
Im Kreis Olpe wurden nun fünf verendete Wildschweine aufgefunden, bei denen das Virus der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen wurde. Entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Unter anderem werden Kadaversuchhunde und Drohnen bei der Suche von verendeten Wildschweinen eingesetzt.
Aufruf zur Unterstützung durch verantwortungsbewusstes Verhalten
Als Hauptübertragungsquelle der ASP gilt neben direktem Kontakt zu infizierten Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger, der außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, neben Tierkontakten auch über Gegenstände wie Kleidung und Schuhwerk, Werkzeuge, Autoreifen und Transportfahrzeuge, oder über Nahrungsmittel wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurst- oder Schinkenbrote übertragen und verbreitet werden.
In den Bereichen, in denen Wildschweine vorkommen könnten, dürfen Lebensmittelreste nur in sicher verschlossenen Mülleimern entsorgt werden! Essensreste müssen auf Picknickplätzen oder Rastplätzen im Wald und im ländlichen Raum vermieden oder ordnungsgemäß, also für Wildschweine unzugänglich, entsorgt werden. Für Schweine besteht seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.
Diese Biosicherheitsmaßnahmen sind verpflichtend
Jede Schweinehaltung in Solingen, Wuppertal oder Remscheid muss beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet werden. Falls Halter ihr „Mini-Schwein“ noch nicht gemeldet haben, bittet das BVLA das umgehend nachzuholen (Kontakt: veterinaeramtsolingende).
Spaziergänge mit Schweinen (auch mit sogenannten Mini-Schweinen) sind streng untersagt. Wichtig ist der Schutz der eigenen Hausschweine, wie das Einzäunen der Stallanlagen und Ausläufe inklusive der Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert wird. Der Zutritt in die Stallungen soll nur über Hygieneschleusen erfolgen. Verendete Tiere müssen regelmäßig auf ASP untersucht werden. Die Infektion eines Schweines mit ASP hat immer den Tod des Tieres zur Folge – entweder durch Krankheit oder durch behördliche Maßnahmen.
Meldung von toten Wildschweinen:
Funde von toten Wildschweinen sind unmittelbar unter genauer Angabe des Fundortes zu melden. Wer ein totes Wildschwein in Nordrhein-Westfalen findet, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer (0201) 714488 der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung zu melden. Diese kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.
Alternativ können Funde in Solingen, Wuppertal und Remscheid auch direkt per E-Mail an das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ( veterinaeramtsolingende) mitgeteilt werden.
Für Rückfragen steht das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter veterinaeramtsolingende zur Verfügung.