Wer kann Wahlhelferin und Wahlhelfer sein?
Jede für die Europawahl wahlberechtigte Person kann mitmachen. Dies sind Deutsche und EU-Ausländerinnen und Ausländer ab dem 16. Lebensjahr.
Was sind die Aufgaben?
Zu den Aufgaben gehören die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisse, die Ausgabe der Stimmzettel, die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses sowie die Erstellung einer Niederschrift.
Welche Qualifikation wird benötigt?
Besondere Vorkenntnisse für die Übernahme dieser vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgabe sind nicht erforderlich. Interessierte sollten jedoch zuverlässig sein und Freude an der Arbeit mit Menschen mitbringen. Das Wahlamt bereitet Sie auf Ihre Aufgabe vor und achtet darauf, dass in jedem Wahlvorstand immer auch erfahrene Wahlhelfende sind.
Wie läuft ein Wahltag ab?
Der Wahltag beginnt für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Urnenwahllokalen um 7:30 Uhr. Die Wahlzeit beginnt um 8 Uhr und endet um 18 Uhr. Direkt im Anschluss erfolgt die Auszählung. Üblicherweise arbeitet der Wahlvorstand in Schichten, die am Wahlsonntag morgens abgesprochen werden.
Für Wahlhelfende in Briefwahllokalen beginnt der Wahltag um 16 Uhr.
Gibt es für den Einsatz eine Anerkennung?
Für das ehrenamtliche Engagement wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60 bis 80 Euro gezahlt – je nachdem, welche Funktion im Wahllokal übernommen wird.
Kontakt:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie das Wahlamt noch heute unter der Telefonnummer 16 – 90 90 an oder schicken Sie eine E-Mail an wahlhelfenderemscheidde.
Das Team des Wahlamtes freut sich auf Sie!