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Stadt Remscheid

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung zum Bebauungsplan Nr. 679

Der Remscheider Stadtrat hat am 18.06.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 679 – Gebiet Glockenstahlstraße, beidseits Hammesberger Straße, nördlich Ibacher Straße – gefasst.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 679 erfolgt im vereinfachten Verfahren. 

Die Bezirksvertretung 1 – Alt-Remscheid – hat am 19.05.2020 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zu dem Bebauungsplan Nr. 679 durchzuführen. Sie findet von Montag, 29. August, bis einschließlich Freitag, 16. September, statt. 

Aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) sind die Unterlagen auf  www.remscheid.de/BP-679 (Seite wird zeitnah freigeschaltet) einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 2. Obergeschoss, 42853 Remscheid, eingesehen werden. Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 02191/16-2453 und unter Einhaltung der dann gültigen Schutzmaßnahmen (Hygiene-Vorschriften) möglich. 

Während der oben angegebenen Frist können Stellungnahmen per E-Mail ( Staedtebauentwicklungremscheidde) oder schriftlich beim Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 42853 Remscheid, eingereicht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist nicht möglich. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 679 ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan.

Gebietsabgrenzung zu dem Bebauungsplan Nr. 679

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Remscheid

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