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Stadt Remscheid

Stadt Remscheid erhält weitere Fördergelder zur Belebung von Leerständen

Ein leerstehendes Ladenlokal auf der Alleestraße mit Unterstützung vom Land NRW und der Stadt Remscheid vergünstigt anzumieten, konkret gesagt für 20 Prozent der bisherigen Kaltmiete, ist bereits seit 2021 eine Option in der Innenstadtentwicklung. Nach Mitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) ist das nun sogar bis Ende 2026 für weitere Teile der Remscheider Innenstadt möglich. 

Nach dem landesweiten Erfolg des Sofortprogramms, das Ende 2023 ausläuft, hat das MHKBD mit dem neuen Programm der Landesinitiative Zukunft Innenstadt, nämlich „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ (kurz ZIO) im April 2023 die Nachfolge mit einem Gesamtbudget von 35 Mio. € ins Leben gerufen. Hier hat sich auch die Stadt Remscheid mit dem Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung beworben, um eine Fortsetzung des bisherigen Sofortprogramms zu garantieren. 240 Kommunen haben Anträge mit einem Gesamtvolumen von 54 Mio. € für den Fördertopf gestellt, sodass nicht alle Anträge seitens des Ministeriums positiv bewertet werden konnten.

Umso erfreulicher ist es das Remscheid mit der Innenstadt weiterhin im Programm vertreten sein wird. Rund 340.000 Euro – damit die für den sog. Konzentrationsbereich Innenstadt beantragte Summe – stehen der Stadt vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 zur Verfügung.

Hiermit sollen zwei Förderbausteine bedient werden: Zum einen ist es die Fortsetzung des Zentren- bzw. Zukunftsmanagements, das Teil des Innenstadtnetzwerkes im Büro auf der Alleestraße 49 ist. Zum anderen wie bereits erwähnt die Möglichkeit zur vergünstigten Anmietung eines Ladenlokals, was diesmal nicht nur auf der Alleestraße, sondern auch in weiteren Teilen der Innenstadt möglich sein wird. Es sind vor allem die Bereiche um die Fastenrathstraße und Rathausstraße sowie um den Markt und die Alte Bismarckstraße hinzugekommen. Zu diesem sog. „Verfügungsfonds Anmietung“ gehört ebenfalls die Unterstützung bei Umbauten in Ladenlokalen.

Genauere Informationen zu den Voraussetzungen, der konkreten Gebietsabgrenzung usw. werden in den kommenden Wochen auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Informationen zum Landesprogramm stehen auch auf den Seiten des Landesministeriums.

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