Im Laufe des Vorfalls habe der 11jährige dann den 13jährigen mit einem Messer verletzt. Der 13jährige sei verletzt und befände sich zu diesem Zeitpunkt bereits in ärztlicher Behandlung. Der 11jährige habe zunächst den Tatort verlassen, konnte aber durch die Polizei aufgegriffen werden. Zum Zeitpunkt der Information an den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes befand sich das Kind auf der Polizeiwache Remscheid. Der erziehungsberechtigte Vater des Jungen wurde ebenfalls wie vorgesehen durch die Polizei informiert.
Weitere Auskünfte zum Tathergang obliegen ausschließlich der Polizei/Staatsanwaltschaft.
Vorgehen
Seitens des Bereitschaftsdienstes des Jugendamtes wurde dann in einem vorgegebenen Verfahren im sechs-Augen-Prinzip geprüft, ob der 11jährige Junge durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen ist. Im Ergebnis gab es am gestrigen Abend keine Rechtsgrundlage für eine Inobhutnahme. Insofern wurde das Kind seitens der Polizei an den Erziehungsberechtigten übergeben.
Eine Inobhutnahme seitens des Jugendamtes hat hohe rechtliche Hürden und muss gerichtlich überprüfbar sein. Im Vordergrund steht hier das Wohlergehen des Kindes. Eine Inobhutnahme ist nur gerechtfertigt, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes besteht, die nicht anderweitig abgewendet werden kann, oder wenn das Kind selbst um Aufnahme bittet. Im Rahmen der Einzelfallprüfung gab es keine Hinweise darauf, dass für den 11jährigen am gestrigen Abend eine Kindeswohlgefährdung im Raum stand. Auch hat das Kind nicht um Aufnahme gebeten.
Diese Entscheidung ist eine Momentaufnahme und wird fortlaufend durch das Jugendamt neu geprüft.
Die Familie hatte in der Vergangenheit eine flexible Erziehungshilfe. Eine solche Hilfe zur Erziehung umfasst ein breites Spektrum individueller pädagogischer und/oder therapeutischer Hilfen und bietet den Sorgeberechtigten Unterstützung durch unterschiedlichste Maßnahmen. Diese Maßnahme war jedoch bereits abgeschlossen. Der Vater war unter Begleitung einer Familienbetreuerin auf der Polizeiwache anwesend. Die aufgrund der vorherigen Hilfemaßnahme mit der Familie vertraute Familienbetreuerin wurde proaktiv durch den Erziehungsberechtigten kontaktiert und hinzugebeten.
Wie in solchen Fällen üblich, wurde das Krisenteam der Jugendhilfe unverzüglich informiert und hat sich am heutigen Morgen (23.05.2025) ausführlich mit der Sachlage beschäftigt.
Oberste Handlungsmaxime für die Kinder- und Jugendhilfe ist immer das Wohl des Kindes. Insofern ging es im Krisenteam zunächst um das Wohl beider beteiligter Kinder.
In einer ersten Maßnahme wurde heute Morgen die flexible Erziehungshilfe für die Familie des 11jährigen auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits wieder installiert.
Zum verletzten Kind lagen am heutigen Morgen keine konkreten Angaben vor; hier wurde zunächst eine Datenermittlung vorgenommen. Auf Anfrage der Erziehungsberechtigten erfolgte dann ebenfalls ein Hilfsangebot an das Kind und seine Familie.
Da beide Kinder die identische Remscheider Schule besuchen, wurde entschieden den Schülerinnen und Schülern dieser Schule unmittelbar ein Beratungsangebot durch den Schulpsychologischen Dienst zu unterbereiten.
Aussicht
Die Stadt Remscheid nimmt diesen Vorfall sehr ernst. Der genaue Tathergang ist zunächst durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es Aufgabe der Stadt Remscheid eine passgenaue kindeswohlorientierte Unterstützung der beteiligten Kinder und ihrer Familien anzubieten. Das Krisenteam Jugendhilfe wird die weitere Entwicklung des Falls fortlaufend bewerten.
Hinweis
Aus Gründen des Sozialdatenschutzes und zum Schutz der minderjährigen Kinder kann die Stadt Remscheid über diese Mitteilung hinaus keine weiteren Angaben machen.