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Stadt Remscheid

Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern

Der Klimawandel ist in Deutschland spür- und messbar. Starkregen, Trockenheit und Hitze verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe und gefährden menschliches Leben. Unabhängig von zukünftigen Erfolgen beim Klimaschutz: Klimaanpassung ist in Deutschland unabdingbar. Klimaanpassung muss zeitnah flächendeckend umgesetzt werden und stellt eine gewaltige Herausforderung dar.

„Die Klimaanpassung muss nach Artikel 91 a als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden“, fordern Mitglieder der Allianz Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung in ihrem aktuellen Positionspapier (siehe Link-Tipp). „Damit würde eine geregelte und koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen etabliert und vor allem auch die notwendige Finanzausstattung organisiert.“

Über seine Funktion als Vizepräsident in der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e.V.) hat der Betriebsleiter von Remscheids Umweltdienstleister, den Technischen Betrieben Remscheid (TBR), Axel Raue, mit viel Herzblut am Projekt mitgewirkt. Es wird zudem vom Städtetag unterstützt.

Fachleute schätzen die Folgekosten des Klimawandels bis 2050 auf rund 900 Milliarden Euro, hauptsächlich durch Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und in der Landwirtschaft sowie durch erhebliche Belastungen des Gesundheitssystems. Maßnahmen zur Klimaanpassung sind unverzichtbar, um diese Kosten zu minimieren. Eine systematische und langfristig gesicherte Klimaanpassung zahlt sich aus und fördert resiliente, gesündere, attraktivere und wirtschaftlich nachhaltigere Städte und Gemeinden.

Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz gewährleistet eine gesicherte Finanzierung und Planungssicherheit, fördert eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen, stärkt Wirtschaft und Fachkräfteentwicklung und erhöht den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch gezielte Teilnahme und Dialoge auf lokaler Ebene. Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz bedeutet: 

  • Verbindliche Beteiligung des Bundes: Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens sowie zentraler Koordinationsstrukturen und Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
  • Verbindliche Beteiligung der Länder: Finanzierung und Koordination von Maßnahmen, Anpassung der Landesgesetzgebung, regionale Umsetzung und Berichterstattung an den Bund.
  • Unterstützung von Ländern und Kommunen: Verstetigung gemeinsamer Zusammenarbeit und langfristige Finanzierungssicherheit.
  • Abbau von Ungleichheiten: Gerechte Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zur Überwindung regionaler und sozialer Unterschiede.

Frank Frisch, Abteilungsleiter Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Mobilität, betont, dass der Klimawandel auch in Remscheid spürbar ist und weitreichende negative Auswirkungen auf die Gesellschaft hat, insbesondere durch häufigere und intensivere Hitzewellen und Starkregenereignisse. Durch die vom Rat der Stadt Remscheid beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie und die Umsetzung von konkreten Maßnahmenplänen zur Klimaanpassung wie z.B. ein Förderprogramm für die Dach- und Fassadenbegrünung für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder das Aufstellen des Hitzeaktionsplans sei das Thema Klimaanpassung in Remscheid schon länger in der kommunalen Verwaltung verankert und wird als Querschnittsaufgabe vom Fachdienst Umwelt koordiniert.

Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ ist ein von der DWA - Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. - initiierter und koordinierter Verbund von Stakeholdern verschiedener Fachdisziplinen u.a. aus der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die Allianz setzt sich gemeinsam für den raschen Umbau unserer Siedlungen zu klimaresilienten und lebenswerten Siedlungen ein. Aus der Allianz heraus stellen folgende Verbände und Institutionen die Forderung, die Klimaanpassung über eine Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz zu verankern:

  • Bundesarchitektenkammer, BAK
  • Bundesstiftung Baukultur   
  • Bund deutscher Landschaftsarchitekt:innen, bdla
  • Bundesverband für Betriebs- und Regenwasser e.V., fbr
  • Bundesverband GebäudeGrün e.V., BuGG
  • Deutsche Bundesstiftung Umwelt, DBU
  • Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e. V., DGfnB e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Limnologie e.V., DGL
  • Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen, DGNB e.V.
  • Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., DWA
  • Fachsektion Hydrogeologie e.V. in dem Deutsche Geologische Gesellschaft – Geologische Vereinigung e.V., FH-DGGV
  • Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., FLL
  • Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz, GALK e.V.
  • StadtManufaktur Berlin, Reallaborzentrum der Technischen Universität Berlin

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