Nutzung der Sportplätze:
Alle von der Stadt Remscheid betriebenen Sportplätze bleiben während der sogenannten Schließungszeit (1. bis 3. Ferienwoche) für den Individualsport geöffnet. Das heißt, dass die Plätze von allen genutzt werden können, auch von den Vereinssporttreibenden. Sie haben allerdings in dieser Zeit kein Vorrecht bei der Nutzung, weswegen auch keine Nutzungsgebühren erhoben werden, es gilt sich also zu arrangieren. Des Weiteren sind in dieser Zeit die Sanitärgebäude geschlossen, das Flutlicht kann nicht genutzt werden und die Anlagen werden nicht gepflegt.
Ausnahme Kunstrasen Jahnplatz:
Eine Ausnahme stellt nur der Kunstrasen Jahnplatz dar. Für ihn gibt es den politischen Beschluss, dass er ohne begleitendes Personal nicht genutzt werden darf. Die Freizeitsportanlagen neben dem Kunstrasenfeld sind für alle geöffnet.