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Stadt Remscheid

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 668

Der städtische Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss hat am 13.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplan Nr. 668 – Gebiet Am Schützenplatz – gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 668 erfolgt im beschleunigten Verfahren.

Er soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes sein. Die angestrebte Planung wird – auch in Fortführung des bestehenden Wohngebietes An der Windmühle – als städtebaulich sinnvoll und wünschenswert beurteilt.

Gebiet Am Schützenplatz

Die Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen – hat am 07.12.2016 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zu dem Bebauungsplan Nr. 668 durchzuführen. Die entsprechenden Planunterlagen lagen vom 25.01.2017 bis einschließlich 21.02.2017 zur Einsichtnahme aus. Mit Schreiben vom 25.01.2017 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die verwaltungsinterne Abstimmung. 

Am 28.11.2019 hat der städtische Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 668 mit angepasstem räumlichen Geltungsbereich öffentlich auszulegen. 

Die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 668 mit Begründung einschließlich der zugehörigen Anlagen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet von Montag, 9. März, bis einschließlich Freitag, 17. April, im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 2. Obergeschoss, 42853 Remscheid, während dieser Zeiten statt:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 16 Uhr,
  • Dienstag von 8 bis 17.30 Uhr,
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr
  • sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer (0 21 91) 16 - 24 53. 

Während dieser Frist haben Interessierte Gelegenheit zur Einsichtnahme und können Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail ( Stadtbauentwicklungremscheidde) beim Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung einreichen.

Zusätzlich sind die Unterlagen auch online in diesem Portal einsehbar.

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