Während der bevorstehenden Veranstaltung, vom 3. bis zum 6. Juli, ist das Parken auf dem Schützenplatz, auch im Bereich der Sternwarte, werktags von 14 bis 24 Uhr sowie sonntags von 12 bis 24 Uhr nicht gestattet.
Um die Parksituation zu entlasten und einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, wird die Zufahrt durch einen vom Veranstalter beauftragten Dienstleister geregelt.