Entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben hat der Bundesrat beschlossen, dass alle EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, je nach Ausstellungsjahr umzutauschen sind. Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001, sind bis zum 19.01.2026 in den aktuellen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Das Ausstellungsdatum können Sie der Ziffer 4.a auf Ihrem Führerschein entnehmen.
Um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, ist es ratsam sich jetzt schon einen Termin zu sichern. Erfahrungsgemäß werden zum Ende des Jahres die Termine wieder knapper.
Jetzt Termin sichern!
Passende Termine können ab sofort online auf der Remscheider Homepage (siehe Link-Tipp) gebucht werden. Bitte navigieren Sie dazu zu (Termine buchen →Fahrerlaubnisangelegenheiten → Führerscheinstelle → Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten → Umtausch EU Kartenführerschein). Sollten Sie mehrere Anliegen haben – zum Beispiel Erweiterung, Verlängerung, internationaler Führerschein – ist dies über diesen gebuchten Termin nicht möglich!
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger deutscher Führerschein
- 1 Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate), Passfotoautomat ist im Haus vorhanden – keine digitalen Fotos
- gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht in Remscheid gemacht wurde, siehe Hinweis unten
- Gebühren: 31,50 Euro
Wichtig:
Haben Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Fahrerlaubnis Ihren Wohnsitz nicht in Remscheid gehabt, sind bei der Fahrerlaubnisbehörde Remscheid keine Daten vorhanden. Sie müssen sich in diesem Fall an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines wenden und eine Karteikartenabschrift anfordern. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Fahrerlaubnis zwar in Remscheid erstmalig erworben haben, dann aber in der Folgezeit von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen haben (Nicht bei vorhandenem alten Scheckkarten-Führerschein notwendig).