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Stadt Remscheid

Information der Führerscheinstelle

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, nach EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle alten Scheckkarten-Führerscheine ohne Ablaufdatum umgetauscht werden, welche zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Ein Umtausch ist auch weiterhin für Personen ab dem Geburtsjahrgang 1953 erforderlich, sofern diese noch im Besitz eines alten Papierführerscheins sind.

Entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben hat der Bundesrat beschlossen, dass alle EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, je nach Ausstellungsjahr umzutauschen sind. Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001, sind bis zum 19.01.2026 in den aktuellen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Das Ausstellungsdatum können Sie der Ziffer 4.a auf Ihrem Führerschein entnehmen.

Um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, ist es ratsam sich jetzt schon einen Termin zu sichern. Erfahrungsgemäß werden zum Ende des Jahres die Termine wieder knapper.

Jetzt Termin sichern!

Passende Termine können ab sofort online auf der  Remscheider Homepage (siehe Link-Tipp) gebucht werden. Bitte navigieren Sie dazu zu (Termine buchen →Fahrerlaubnisangelegenheiten → Führerscheinstelle → Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten → Umtausch EU Kartenführerschein). Sollten Sie mehrere Anliegen haben – zum Beispiel Erweiterung, Verlängerung, internationaler Führerschein – ist dies über diesen gebuchten Termin nicht möglich!

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger deutscher Führerschein
  • 1 Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate), Passfotoautomat ist im Haus vorhanden – keine digitalen Fotos
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht in Remscheid gemacht wurde, siehe Hinweis unten
  • Gebühren: 31,50 Euro

Wichtig: 

Haben Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Fahrerlaubnis Ihren Wohnsitz nicht in Remscheid gehabt, sind bei der Fahrerlaubnisbehörde Remscheid keine Daten vorhanden. Sie müssen sich in diesem Fall an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines wenden und eine Karteikartenabschrift anfordern. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Fahrerlaubnis zwar in Remscheid erstmalig erworben haben, dann aber in der Folgezeit von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen haben (Nicht bei vorhandenem alten Scheckkarten-Führerschein notwendig). 

Erläuterungen und Hinweise

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