Sollte eine kurzfristige Nachholung in dieser Woche nicht erfolgen, können in der kommenden Woche am Leerungstag Müllsäcke (keine amtlichen Müllsäcke!) neben die Mülltonnen gestellt werden. Nicht geleerte 14-tägige oder vierwöchentliche Tonnen können dann ebenfalls zur Leerung auf dem Gehweg bereit gestellt werden.
Auf die nachfolgende satzungsrechtliche Regelung wird hingewiesen.
§ 24 der Abfallsatzung - Unterbrechung der Abfallentsorgung
(1) Unterbleibt die der Stadt obliegende Abfallentsorgung bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen oder Verspätungen infolge von (…) Streiks, werden die erforderlichen Maßnahmen so bald wie möglich nachgeholt.
(2) In Fällen des Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren oder auf Schadensersatz
Die TBR bitten um Verständnis.